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Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Parodontosebehandlung?

Parodontose, auch als Parodontitis bekannt, ist eine weit verbreitete Erkrankung des Zahnhalteapparates, die unbehandelt zu Zahnverlust führen kann. Eine rechtzeitige Behandlung ist entscheidend, um langfristige Schäden zu vermeiden. Doch viele Patienten fragen sich: Wie oft übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Parodontosebehandlung?

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Parodontosebehandlung übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Diagnose einer behandlungsbedürftigen Parodontitis: Diese wird durch den Zahnarzt oder die Zahnärztin festgestellt. Ein wichtiger Indikator ist der sogenannte Parodontalstatus, bei dem die Tiefe der Zahnfleischtaschen gemessen wird.
  • Genehmigung des Behandlungsplans: Unsere erfahrene Zahnärztin erstellt einen detaillierten Behandlungsplan, den die Krankenkasse vor Beginn der Therapie genehmigen muss.

Wichtig ist, dass die Patienten vor der Behandlung bereits an einer professionellen Zahnreinigung teilgenommen haben, da dies die Erfolgsrate der Therapie steigert.

Häufigkeit der Kostenübernahme

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt eine vollständige Parodontosebehandlung in der Regel nur dann, wenn der Zahnarzt oder die Zahnärztin erneut eine behandlungsbedürftige Parodontitis diagnostiziert. Dabei gilt:

  • Eine Parodontosebehandlung wird pro Krankheitsfall übernommen.
  • Nach der Hauptbehandlung sind regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen (Recall-Termine) notwendig, die als unterstützende Parodontitistherapie (UPT) bezeichnet werden. Diese Nachsorge wird in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren nach der Hauptbehandlung von der Kasse mitgetragen.

Das bedeutet, dass eine erneute Behandlung erst dann übernommen wird, wenn die Parodontitis erneut diagnostiziert wurde. Eine regelmäßige Behandlung in festen Zeitabständen ist daher nicht automatisch von der Kasse gedeckt.

Was zahlt die Kasse genau?

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für:

  • Die Diagnose der Parodontitis
  • Die Entfernung von Zahnbelag oberhalb und unterhalb des Zahnfleischrandes
  • Die Tiefenreinigung der Zahnfleischtaschen
  • Nachsorgeuntersuchungen im Rahmen der UPT

Andere Leistungen wie professionelle Zahnreinigungen, die oft begleitend empfohlen werden, müssen meist privat bezahlt werden. Auch zusätzliche Therapieformen wie Laserbehandlungen sind in der Regel nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

Private Zusatzversicherungen

Für Patienten, die Wert auf umfassendere Behandlungen oder häufigere professionelle Zahnreinigungen legen, kann eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Diese übernimmt je nach Tarif zusätzliche Leistungen, die über den Standard der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

In der Regel wird eine Behandlung pro Krankheitsfall gezahlt

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Parodontosebehandlung in der Regel einmal pro Krankheitsfall, inklusive der Nachsorge über einen Zeitraum von zwei Jahren. Um die Therapie so effektiv wie möglich zu gestalten, sollten Patienten großen Wert auf eine gründliche Mundhygiene und regelmäßige Kontrolluntersuchungen legen. Wer mehr Leistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken. Sprechen Sie uns gerne darauf an – wir beraten Sie gerne über die besten Optionen für Ihre individuelle Zahngesundheit.

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