Die Frage, welche zahnärztlichen Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden, beschäftigt viele Patienten. Denn oft ist unklar, welche Kosten für Behandlungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gedeckt werden und welche Leistungen privat bezahlt werden müssen. In Deutschland sind die Leistungen der GKV gesetzlich geregelt und bieten den Versicherten einen gewissen Grundschutz in der Zahnmedizin. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Leistungen und Bedingungen.
Regelversorgung und Zahnersatz
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten für die sogenannte Regelversorgung im Bereich Zahnersatz. Darunter fallen einfache Brücken, Kronen oder Prothesen. Die Krankenkasse gewährt hier einen Festzuschuss, der sich nach dem Befund richtet. Dieser Zuschuss deckt etwa 50 Prozent der Kosten einer medizinisch notwendigen Versorgung. Patienten mit einem regelmäßigen Bonusheft können diesen Zuschuss um bis zu 30 Prozent erhöhen, wenn sie fünf Jahre lang jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt waren, und um bis zu 60 Prozent, wenn sie zehn Jahre lückenlos nachweisen können. Private Zuzahlungen sind jedoch meist erforderlich, wenn die Patienten eine höherwertige oder ästhetisch anspruchsvollere Lösung wünschen, wie etwa Implantate oder Vollkeramikkronen.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Eine professionelle Zahnreinigung ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil der Zahnvorsorge. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht jedoch keine pauschale Erstattung für diese Leistung vor. Einige Krankenkassen bieten jedoch Zusatzprogramme an, bei denen sie einen Teil der Kosten übernehmen oder mit Bonusprogrammen Anreize schaffen. Patienten sollten sich bei ihrer Krankenkasse informieren, ob und unter welchen Bedingungen eine (Teil-)Erstattung möglich ist.
Füllungen und Zahnerhaltung
Kariesbehandlungen und Füllungen gehören zur Zahnerhaltung und werden in der Regel von der GKV bezahlt. Hierbei übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einfache, sogenannte „amalgamhaltige“ Füllungen im Seitenzahnbereich. Wenn Patienten Kunststoff- oder Keramikfüllungen bevorzugen, die ästhetisch ansprechender sind, müssen sie in der Regel selbst für die Mehrkosten aufkommen. Amalgamfüllungen gelten als sicher und sind nach wie vor weit verbreitet, aber viele Patienten entscheiden sich aus ästhetischen oder gesundheitlichen Gründen für andere Materialien.
Parodontosebehandlung
Die Parodontose- oder Parodontitis-Behandlung, die bei Zahnfleischerkrankungen erforderlich ist, wird ebenfalls von der GKV übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Voraussetzung ist, dass ein bestimmter Schweregrad der Erkrankung vorliegt. Die Krankenkasse trägt die Kosten für die Grundbehandlung, wie zum Beispiel die Reinigung der Zahnfleischtaschen. Zusätzliche Leistungen, wie spezielle antibakterielle Spülungen, werden häufig nicht übernommen.
Kieferorthopädie und Zahnschienen
Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen werden oft übernommen, wenn eine medizinische Indikation besteht. Die Kostenübernahme richtet sich nach der Schwere der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Für Erwachsene ist eine Kostenübernahme durch die GKV nur in seltenen Fällen möglich. Auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei schweren Kieferanomalien.
Vorsorgeuntersuchungen
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen werden von der Krankenkasse abgedeckt. Erwachsene haben Anspruch auf eine jährliche Kontrolle, während Kinder und Jugendliche alle sechs Monate zum Zahnarzt gehen sollten. Die Kosten für die Untersuchung und die Kontrolle werden vollständig von der GKV übernommen. Durch regelmäßige Vorsorge können Krankheiten frühzeitig erkannt und langfristig Kosten gespart werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Grundversorgung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in Deutschland eine Grundversorgung, die den meisten Menschen eine grundlegende Zahngesundheit ermöglicht. Für ästhetische oder besonders hochwertige Behandlungen müssen Patienten jedoch oft privat zuzahlen oder eine Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehen, um umfassender abgesichert zu sein. Ein regelmäßiger Besuch beim Zahnarzt und ein gut geführtes Bonusheft können die Kosten für viele Behandlungen reduzieren. Es lohnt sich, bei der Krankenkasse nach individuellen Möglichkeiten und Bonusprogrammen zu fragen.